Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Reservierung, Zahlung und Miete gelten die folgenden Bedingungen.


Reservation und Zahlung

  • Zahlung der Miete: 1 Monat vor Übernahme des Wohnmobils (zahlbar per Banküberweisung, Twint, Kreditkarte online, bar )
  • CHF 500.- Kaution für Selbstbehalte der Versicherungen und der Wohnmobileinrichtung, zahlbar bei Fahrzeugübernahme in Bar oder per Twint. Das Depot ist nicht Bestandteil des Mietpreises und wird bei schadenfreier Rückgabe des Fahrzeuges sowie vollständiger und schadenfreier Rückgabe der Ausrüstung innerhalb 48 Stunden nach Rückgabe zurückerstattet.


Gebühr bei Stornierung

  • kostenfrei bis 30 Tage vor Mietbeginn
  • 50% der Mietkosten bis 14 Tage vor Mietbeginn
  • 100% der Mietkosten innerhalb 14 Tage vor Mietbeginn


Reinigung
  • Aussenreinigung CHF 45.- (wird bei jeder Miete verrechnet)
  • Das Fahrzeug muss innen gereinigt zurückgebracht werden, Küche und Kühlschrank müssen gereinigt sein (bei ungenügender Reinigung wird je nach Verschmutzungsgrad ein Zuschlag für die Nachreinigung erhoben)
  • eine Innenreinigung kann mit CHF 90.- berechnet werden


Versicherung

  • Vollkasko-Versicherung; Selbstbehalt CHF 500.-
  • Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug; Selbstbehalt CHF 500.-


Allgemeine Bedingungen

  • Mindestalter der Fahrer 21 Jahre
  • Gültiger Führerausweis Kategorie B
  • Treibstoffkosten sowie Autobahn- und Tunnelgebühren gehen zu Lasten des Mieters.
  • Oel- und Unterhaltskosten werden gegen Abgabe der Quittung zurückerstattet.
  • Das Mitführen von Tieren ist nicht erlaubt.
  • Die Übernahme und Rückgabe des Wohnmobils erfolgen laut Vertrag am Domizil des Vermieters.
  • Check In / Wagenübernahme: Tag gemäss Vertrag ab 15 Uhr
  • Check Out / Wagenrückgabe: Tag gemäss Vertrag bis 10 Uhr
  • Bei Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs sollte etwa eine Stunde eingerechnet werden. Diese Zeit ist zur Erklärung und Kontrolle des Fahrzeugs und des Inventars geplant.
  • Sollte ein Fahrzeug aus technischen Gründen (Schäden, Sicherheitsmängel, etc.) nicht vermietbar sein, ist der Vermieter dazu berechtigt, den Mietvertrag gesamt oder teilweise aufzulösen und / oder eine alternative Lösung anzubieten.


Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung.